
ZfP - Personal
Rezertifizierungskurs VT
Nach Ablauf jeder Gültigkeitsdauer (alle 5 Jahre) muss eine Erneuerung oder Rezertifizierung erfolgen.
Es ist das aktuelle Formular für den Antrag der Erneuerung oder der Rezertifizierung der Schweizerischen Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung (SGZP) zu verwenden.
Sie finden das entsprechende und aktuell gültige Formular auf der Homepage der SGZP.
Die entsprechenden Anträge sind ausgefüllt und unterschrieben mit den zugehörigen Anhängen der SGZP einzureichen.
Die SGZP erteilt in diesem Zusammenhang die Freigabe zur Erneuerungsprüfung oder Rezertifizierungsprüfung direkt dem jeweiligen Prüfungszentrum.
Wir nehmen mit Ihnen im Anschluss darauf Kontakt auf.
Bezahlung
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine zahlungspflichtige Rechnung zugeschickt per E-Mail. Die Anmeldung ist nur gültig wenn die Rechnung fristgerecht eingezahlt wurde.
Michael Herzog